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Gewerbliches Musik Streaming mit Spotify Apple und Co.

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Darum ist es illegal in deinem Laden, Restaurant, Fitnessstudio, Café, Hotel, Office oder Event Spotify abzuspielen

 

80% der Geschäftsinhaber wissen nicht, dass B2C-Musikdienste wie Spotify oder Apple Music nicht für die kommerzielle Nutzung in einem Geschäft wie einem Laden oder einem Restaurant lizenziert sind.

Egal ob du ein Gewerbe in der Gastronomie, ein Fitnessstudio oder ein Ladengeschäft betreibst – mit ziemlicher Sicherheit läuft im Hintergrund Musik.

Allein das reicht aus, um die Kriterien einer gewerblichen Musiknutzung zu erfüllen und damit gewissen Auflagen zu unterliegen, die beispielsweise eine Anmeldung bei der GEMA sowie eine Lizenzierung der abgespielten Musik voraussetzten. Achtung: Gewerbliches Musik Streaming mit klassischen Diensten wie Spotify, Deezer, Apple Music, Tidal, Youtube, Amazon Music und Co. erfüllt die Voraussetzungen von lizenzierter Musik für gewerbliche Nutzung nicht. In diesem Artikel erfährst du alles, was ein Geschäftsinhaber zu diesem Thema wissen muss.

Die gewerbliche Nutzung von Musik

Die Gesetzeslage ist bei diesem Thema ganz einfach: Das Gesetz besagt, dass du an öffentlichen Orten wie einem Café, einem Hotel oder einem Büro, im Gegensatz zu einem privaten Ort wie deinem Zuhause oder Auto, keine Musik abspielen darfst, ohne eine bestimmte Lizenz zu besitzen.

In Großbritannien musst du beispielsweise eine Lizenz der PRS PPL Ltd. besitzen. In Deutschland musst du bei der GEMA registriert sein, während du auch eine Lizenz der GVL besitzen kannst und in Frankreich, um bei der SACEM registriert zu sein, eine Lizenz des SCPP besitzen.

Warum bist du gesetzlich verpflichtet, eine solche Lizenz zu besitzen?

Wieder eine klare Antwort: um die Künstler (z. B. Sänger, Autor, Labels), welche du in deinem Laden abspielst, fair zu entlohnen. Stell dir das so vor: Wenn du einen Titel von Rihanna in deiner Bar spielst, hören die Musik von Rihanna möglicherweise 50 Gäste, oder mehr. Wenn du beim Joggen ein Lied von Rihanna aus Spotify in deine Ohrhörer streamst, bist du die einzige Person, die das Lied hört. Und Spotify zahlt – aus deinem monatlichen Abonnement – für jeden einzelnen Stream einen Mikrobetrag an die Künstler zurück. Doch in deinem Bar musst du als Geschäftsinhaber den Künstlern auch einen Geldbetrag für die 50 Personen zurückzahlen, die diese Musik hören haben. Darum kümmert sich die PRS in Großbritannien, SACEM in Frankreich oder die GEMA in Deutschland.

 

Lizenzbegühr

Diese Lizenz deckt den Geldbetrag ab, den dein Unternehmen Künstlern für die Nutzung und Übertragung ihres künstlerischen Musikwerk für ein großes Publikum schuldet. Aus diesem Grund richtet sich diese Lizenzgebühr auch nach:

  • Geschäftstyp
  • Art der Musikwiedergabe
  • Größe des Gastraums, Ladenfläche oder der Veranstaltungsfläche oder in Einzelfällen das Sitzplatzangebot oder das Personenfassungsvermögen einer Veranstaltungsfläche.

Je größer dein Betrieb ist (je mehr Gäste sich in deinem Geschäft befinden), desto höher sind auch die Gebühren. Jetzt hast du verstanden, warum es eine Musik Lizenz für dein Geschäft geben muss, warum sie auf der Größe und Art deines Unternehmens basiert und es legitim ist, sie zu zahlen, um die Arbeit großartiger Künstler zu unterstützen.

Die richtige Lizenz für die gewerbliche Nutzung von Musik

Wenn du in deinem Geschäft Musik für Kunden, Mitarbeiter oder beides über Radio, Fernseher, CDs oder Streaming-Dienste abspielst, benötigst du eine Lizenz, um dies legal und rechtmäßig zu tun.

Und wie oben erwähnt, richtet sich die Lizenzgebühr nach Art und Größe deines Geschäfts. Wählen wir nun die richtige Lizenz für dein Geschäft aus, um sicherzustellen, dass du die richtige Gebühr zahlst und nicht mehr, als du solltest!

Wenn du dich in Großbritannien befinden, benötigst du nur eine einzelne Lizenz. Zuvor mussten Geschäfte, die eine Lizenz für die gewerbliche Aufführung von Musik benötigten, zwei separate Lizenzen erwerben, eine von PPL und eine von PRS-for-Music. Ab sofort regelt die neu gegründete PPL PRS Ltd. all das für dich: Unternehmer benötigen nur noch eine einzige Lizenz, die sogenannte „TheMusicLicence“, und müssen sich nur noch mit einer Rechnung befassen.

In Deutschland erhebt die GEMA nun im Auftrag der GVL die Gebühren für öffentliche Aufführungsrechte. Der Vorteil für dich: Eine einzige Anmeldung für deine Lizenz und am Ende nur eine Rechnung!

Andere Inhaber in Europa müssen sich noch um zwei Lizenzen und zwei Rechnungen kümmern: SACEM und SCPP in Frankreich, AKM und LSG in Österreich, KONA und GRAMEX in Dänemark, SUISA und SWISSPERFORM in der Schweiz, BUMA / STEMRA und SENA in den Niederlanden, usw.

Wähle jetzt die passende Lizenz für dich aus. Nehmen wir an, dass dein Geschäft sich in Deutschland befindet. Für Leser, die dies nicht sind, ist der Prozess mit eurer lokalen Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft (z. B. SACEM, GEMA, AKM, BUMA / STEMRA, KONA usw.) nahezu identisch, keine Sorge.

Besuche die Website deiner örtlichen Verwertungsgesellschaft, z.B die GEMA.

Erst auf „Musiknutzer“ klicken und dann auf “Tarife & Formulare” klicken.

“Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung.

Die Urhebervergütung leitet die GEMA an ihre Mitglieder – den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern – weiter.”

Du musst hier sehr genau auf die Art deines Geschäfts achten!

Einschlägige Tarife für dauerhafte Musiknutzungen: erst die Kategorie Gastronomie, Einzelhandel, Freizeit, Gesundheit, Soziales auswählen.

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Dann die zweite Kategorie Ihres Geschäftes auswählen, wie z.B. Friseur, Fitnessstudio, Gaststätte, Hotel, Klinik oder Kletterhalle.

 

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Alle Erklärungen und Tarifblätter zu den einzelnen Tarifen sind online verfügbar.

Die Höhe der monatlichen Gebühren bei der GEMA richtet sich nach der Art deines Unternehmens und dort dann nach speziellen Kriterien wie z.B. die Größe der Fläche, die Musikquelle, usw.

Beispiel 1: Tarif für die Wiedergabe von Ladenfunksendungen (z.B: Soundsuit Streamingdienst) in der Gastronomie

GEMA 2020 Tarife für Nutzung von Ladenfunk in der Gastronomie Branche (Quelle: Gema.de)

Beispiel 2: Tarif für die Wiedergabe von Tonträgern (CDs) in der Gastronomie

GEMA 2020 Tarife Gastronomie
GEMA 2020 Tarife für Nutzung von Tonträgerwiedergabe in der Gastronomie Bereich. (Quelle: Gema.de)

 

Die Lizenz CDs zu spielen oder Streaming-Musikdienst (als Funksendung – nicht On-Demand) zu nutzen kostet gleich. In der Gastronomie zumindest. Im GEMA Online-Tariffinder für Hintergrundmusik, kannst du dich über den passenden Tarif informieren. Wenn du Soundsuit Kunde bist, kannst du dich für die Kategorie “Ladenfunk” als GEMA Mitglieder anmelden.

Mehr dazu hier: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-r/

Keine Harmonisierung in EU

Mit der PRS-PPL in Großbritannien, kannst du deine Jahresrechnung ganz einfach online auf ihrer Website bezahlen. Bei anderen örtlichen Sammelstellen wie der GEMA (Deutschland) oder der SACEM (Frankreich) ist dies möglicherweise nicht der Fall. Sie schicken dir eine physische Rechnung per Post, die du per Überweisung oder Lastschrift bezahlen musst.

Perspektive für die Zukunft

Wir hoffen alle, dass die lokalen Verwertungsgesellschaften enger zusammenarbeiten und ihre Prozesse rationalisieren, wie dies in Großbritannien und in Deutschland der Fall ist. Der Trend ist gesetzt. Warten wir nun, bis Verbesserungen eintreten, z. B. eine einzige Rechnung pro Unternehmen / Geschäft, um alle Urheberrechtsgebühren zu decken.

Privates vs. gewerbliches Musik-Streaming – das gibt es zu beachten

Lizenzen für gewerbliche Wiedergabe

Aufgrund des Urheberrechts sind beim Streamen von Musik Gebühren fällig, über die der Künstler an seinem Werk verdient. Klassische Streaming-Dienste wie Spotify, Deezer, Apple Music, Amazon Music, YouTube Music und andere erfüllen zwar alle Voraussetzungen für das private Abspielen von Musik – allerdings zahlen sie keine Abgaben für die bei öffentlicher Wiedergabe notwendige Sendelizenz.

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Damit dürfen Sie für eine gewerbliche Nutzung nicht abgespielt werden. Konkret bedeutet das, dass du als Geschäftsinhaber, oder ein Angestellter von dir, nicht berechtigt bist – auch nicht mit einem bezahlten Abonnement, dem sogenannten Premium-Abonnement – Musik von B2C Musikdiensten (z.B. Spotify) in deinem Gewerbe abzuspielen!

Urheberrechtsgesetze stellen sicher, dass Musikstreamingdienste den Künstlern für die Nutzung/Ausstrahlung ihres Musikwerks faire Lizenzgebühren zahlen. Mainstream-Streaming-Dienste wie Spotify, Deezer, Apple Music, Amazon Music, Youtube und andere erfüllen die Voraussetzungen für die private Wiedergabe von Musik. Zum Beispiel kann ein Spotify-Abonnent jeden Song auf Spotify zu Hause oder in seinem Auto hören, allein oder mit seiner Familie und Freunden. Spotify zahlt jedoch nicht die den Senderechten entsprechenden höheren Lizenzgebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musik in einem Unternehmen. Das bedeutet, dass Sie diese Musikdienste zu Hause mit Ihrer Familie, im Auto oder beim Joggen benutzen können, jedoch nicht in einem kommerziellen Standort wie einem Geschäft.

Wir gewähren Ihnen (…) eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, widerrufliche Lizenz für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung des Inhalts zu Unterhaltungszwecken (die” Lizenz”).

— Geschäftsbedingungen von Spotify —

Auf ihrer Support Seite umschreibt Spotify das Thema nochmal in anderen Worten:

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Wenn Sie beispielsweise in einem Restaurant mit 70 Gästen Musik spielen, wird das Musikwerk des gespielten Künstlers an ein großes Publikum übertragen. Dies ist ein ganz anderer Anwendungsfall, als wenn nur eine Person den gleichen Song alleine zu Hause hört. Der Künstler verdient im Anwendungsfall eines Restaurants viel höhere Lizenzgebühren. Viele mehr Menschen hören sich das Kunstwerk an und genießen es. Aus diesem Grund können B2C-Musikdienste wie Spotify, die Künstlern pro Stream (eines einzigartigen Hörers zu Hause) nur mikrofinanzielle Entschädigungen zahlen, nicht in einem kommerziellen Kontext genutzt werden. Spotify entschädigt Künstler nicht fair für ein großes Publikum von 50 oder 100 Hörern. Wenn dies der Fall wäre, wäre ihre monatliche Gebühr viel höher als der Preis von 9,90 €.

 

Konkret bedeutet dies, dass Sie als Geschäftsinhaber oder einer Ihrer Mitarbeiter Ihr B2C-Musikabo (z.B. Spotify) – auch kein kostenpflichtiges, das sogenannte „Premium“ – zur Ausstrahlung von Musik in Ihrem Haus nutzen dürfen! Sie müssen einen Musikdienst verwenden, der für eine geschäftliche Nutzung lizenziert ist, d. h. einen legalen Musikdienst für Unternehmen, der basierend auf der großen potenziellen Anzahl von Hörern an den Geschäftsstandorten hohe Lizenzgebühren an Künstler zahlt.


Videoclips, YouTube und Co.

Wenn du vielleicht einen Fernseher in deinem Geschäft nutzt, um Musik abzuspielen, beachte, dass das Streamen von Videoclips – beispielsweise von YouTube oder Dailymotion – nicht zulässig ist. Diese Video-Streaming-Dienste sind nicht für die gewerbliche Nutzung lizenziert.


Inspektionen
 von GEMA – SUISA – AKM

Doch das wissen Geschäftsinhaber oft nicht! Laut einer Nielsen-Studie aus dem Jahr 2018 verwenden 90% der Geschäftsinhaber Musik, um das Kundenerlebnis zu verbessern, aber nur einer von fünf spielt legale Musik. Diese Zahl nimmt trotz der systematischen Prüfungen und Inspektionen im Geschäft von GEMA, AKM, SUISA, BUMA, KONA, usw. sehr schnell zu.

GEMA-freie vs. GEMA-lizenzierte Musik – eine strategische Wahl

Lauten Studien von Nielsen (2018) und SACEM (2016) möchten 65% der Kunden in Ladengeschäfte Musik hören, die sie kennen oder als qualitativ hochwertig bezeichnen. 64% der Kunden beurteilen eine nicht von GEMA lizenzierte Musik (d.h. GEMA-freie Musik) als Musikwerke von geringerer Qualität und finden sie ärgerlich oder uninteressant.

Wirkung und Macht von bekannter Musik

Das ist sicherlich die entscheidende Frage, die du dir als Geschäftsinhaber stellen musst: Wie wichtig ist ein einzigartiges Kundenerlebnis, das durch Hinzufügen von Einrichtung, Lichtern, Kundenservice und Musik mehr Gäste für dein Gewerbe gewinnt und sie zu wiederkehrenden Kunden macht? Möchte ich die volle Wirkung und Macht einer hochwertigen, maßgeschneiderten und intelligenten Musik-Playlist nutzen, um eine Verbindung zu meinen Kunden herzustellen? Und wie viel bin ich bereit zu investieren, um mein Ziel zu erreichen?

Beispiele von GEMA/SUISA-AKM-freien Songs:


Beispiele für urheberrechtlich geschützte Musik mit hoher Qualität – von Künstlern, die deine Kunden lieben
:

Anbieter von GEMA-freier Hintergrundmusik und Anbieter von urheberrechtlich geschützter Musik unterscheiden sich preislich nicht wesentlich – Überraschenderweise – Hier ist eine Liste der Player in der DACH-Region:

Anbieter von GEMA-freier Hintergrundmusik

  • Jamendo (Luxemburg) – von 5 bis 20 € / Monat pro Standort
  • Epidemicsound (USA) – Preise nur auf Anfrage
  • Music2biz (Deutschland) – von 10 bis 40 € / Monat per Standort


Anbieter von urheberrechtlich geschützter Hintergrundmusik

  • MyInstoreRadio (USA) – 29 € / Monat pro Standort
  • Ketchup Music (Deutschland) – Preise nur auf Anfrage
  • Soundsuit (Deutschland) – 29 € / Monat pro Standort
  • Soundexperts (Deutschland) – ab 45 € / Monat per Standort (+ Einmalig 249€ für Receiver)
  • Moodmedia (Canada) – ab 80 € / Monat per Standort (+ Einmalig ab 399€ für Receiver)


Die sorgenfreie Lösung – ein lizenziertes Musikdienst nutzen

Wir von Soundsuit haben unseren Musikdienst explizit für eine gewerbliche Nutzung lizenziert und stellen dir jeden einzelnen Song sorgenfrei bereit. Nachdem du deine Gewerbefläche wie gewohnt einmalig bei der GEMA angemeldet hast, kümmern wir uns um den Rest und bringen täglich für dein Business sorgfältig ausgewählte und genau für deine Location abgestimmte Musik zu dir – 100% legal. Die ersten 30 Tage spielst du unsere Musik 100% kostenfrei und kannst dich somit selbst von unseren auf dich abgestimmten Playlists überzeugen.

Soundsuit ist tatsächlich mehr als ein lizenzierter Musikdienst für die kommerzielle Nutzung: Es funktioniert wie ein digitaler Musikassistent, der dich und dein Team zu 100% von der Musikproblematik befreit:

  • Zeit sparen: du musst nicht mehr die neuen und coolen Tracks selbst aussuchen.
  • stressfrei: keine Playlists mehr, die alle 2-3 Stunden gewechselt werden müssen
  • Mühelos: keine Playlists mehr selbst erstellen (z.B. eine für den Morgen, eine für die Happy Hour, eine für den Samstagnachmittag usw.)

Du hast die Gewissheit, Soundsuit-Musik in deinem Geschäft zu streamen. Nachdem du dein Unternehmen bei GEMA / SUISA / AKM / PRS-PPL / KONA / STIM / usw. (je nach Land) registriert hast, kümmert sich Soundsuit um den Rest. Soundsuit mischt täglich eine neue Wiedergabeliste für dein Geschäft, maßgeschneidert an:

  • deinen Geschäftstyp (Modeladen, Restaurant, Hotellobby, Fitnessstudio, usw.)
  • deine Kundenzielgruppe (Geschlecht, Alter, Stil)
  • deine Lieblingsgenre (z. B. Pop, Chillout, R&B, Jazz, Hip-Hop, Lounge, Rock, usw.)
  • deine Marken/Laden/Geschäft-Positionierung (Mainstream, Trendy, Alternative).

Und das alles 100% legal! Soundsuit bietet dir diesen benutzerfreundlichen, legalen und intelligenten Musikdienst, der extra für Geschäftsinhaber entwickelt wurde! Und es funktioniert für jedes Geschäft in allen Branchen: Gastronomie, Büroräume, Veranstaltungen, Fitness, Hotellerie, Wellness, Mobilität, usw.

 

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Teste Soundsuit jetzt und überzeuge dich selbst! Kostenlos und ganz unverbindlich. Melde dich für unseren 30-Tage-Testzeitraum an. Dein Testabo endet automatisch und erfordert keine Angabe von Zahlungsdaten.

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