Musik Streaming gewerblich nutzen

Musik Streaming für dein
Laden · Café · Restaurant · Hotel · Salon · Spa · Fitnessstudio · Office · Praxis · Event
Es gibt weltweit etwa 40 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Während 88% von diesen täglich Hintergrundmusik in ihrem Geschäft abspielen, um ihre Kunden einzubinden und ihre Mitarbeiter zu motivieren, verwenden nur 17% von diesen Unternehmen Musik, die für die kommerzielle Nutzung lizenziert ist.
Man spricht von einer kommerziellen Nutzung von Musik, wenn diese an Lokalitäten bzw. Orten abgespielt wird, die kommerziell genutzt werden. Dazu gehören natürlich Restaurants oder Geschäfte, aber auch Kreuzfahrtschiffe oder Arztpraxen. Tatsächlich ist jeder Geschäftsinhaber, der urheberrechtlich geschützte Musik in einem öffentlichen Publikum zugänglich macht, verpflichtet, eine Gebühr an seine lokale/ nationale Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft zu zahlen, z.B.:
- GEMA in Deutschland
- SUISA in der Schweiz
- PRS-PPL in Großbritannien
- SACEM in Frankreich
- AKM in Österreich
- BUMA/STEMRA in den Niederlanden
- KONA in Dänemark
- usw.
Legale Hintergrundmusik für dein Geschäft
Egal ob du Musik in deinem Restaurant oder Cafe abspielst, Hintergrundmusik in deinem Ladengeschäft läuft, oder du deinen Kunden mit der richtigen Playlist im Fitnessstudio einheizt, der richtige Sound ist essentiell. Du solltest sicherstellen, dass:
- die Musik wirklich gut zu deinen Kunden passt, um einen positiven Einfluss auf ihre Kaufentscheidung oder Meinung über dein Lokal, Laden oder Geschäft zu erhalten. Wenn deine Kunden die Atmosphäre in deinem Laden lieben, werden sie stärker gebunden, zum Einkaufen animiert und werden öfter wiederkommen – Denn ein zufriedener Kunde ist ein wiederkehrender Kunde!
- die von dir abgespielte Musik zugleich 100% legal und für die gewerbliche Nutzung lizenziert ist. Nur so streamst du Musik vollkommen entspannt und sorgenfrei.
Musiklizenzen für mein Geschäft – GEMA, AKM, SUISA – worauf sollte ich achten?
Wie bereits erwähnt, musst du, sobald du urheberrechtlich geschützte bzw. lizenzierte Musik in deinem Geschäft abspielst, die entsprechende Gebühr entrichten, um die Künstler, die diese Songs erstellt haben, fair zu entschädigen. Aber das ist nicht alles! Unabhängig von deiner Registrierung bei der PRS-PPL, GEMA, SACEM, KONA, BUMRA, STIM usw. und der zu entrichtenden Gebühr musst du sicherstellen, dass du einen Musikdienst nutzt, der auch für kommerzielle Zwecke lizenziert ist:
- Du benötigst eine Lizenz der GEMA, SUISA, AKM, SACEM, KONA, BUMRA, STIM, etc.
- Du zahlst die Gebühren für diese Lizenz.
- Du verwendest einen (B2B-) Musikdienst, der für die kommerzielle Nutzung lizenziert ist.
Welche Streaming Anbieter kann ich kommerziell verwenden?
Endkonsumenten-Musikdienste wie Spotify, Amazon Music, Napster, YouTube Music, Apple Music, Tidal, Qobuz oder Deezer sind nur für die private Nutzung lizenziert. Das bedeutet, dass du diese Musikdienste zu Hause mit deiner Familie, im Auto oder beim Joggen benutzen kannst, jedoch nicht in einem kommerziellen Ort wie einem Geschäft.
Wir gewähren Ihnen (…) eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, widerrufliche Lizenz für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung des Inhalts zu Unterhaltungszwecken (die” Lizenz”).
Geschäftsbedingungen von Spotify
Auf ihrer Support Seite umschreibt Spotify das Thema nochmal in anderen Worten:

Lerne mehr über dieses Thema in diesem sehr beliebten Artikel von unserem Blog “Gewerbliche Musik Streaming mit Spotify, Deezer, Napster, Amazon, Tidal, Apple-Music und Co.“
Welche Musikdienste kann ich legal in meinem Geschäft, Gewerbe oder Laden nutzen?
Unternehmen wie Spotify, Deezer oder Apple Music konzentrieren sich auf die Bereitstellung eines On-Demand-Service für Endbenutzer. Sie zahlen dann Urheberrechtsgebühren an Künstler und Plattenfirmen, die proportional zu der Anzahl der Personen sind, welche die von ihnen verwendeten Musikwerke anhören. Wenn du mit deiner Familie zu Hause mit Deezer den neuesten Titel von Dua Lipa hörst, erhält dieser Künstler sowie die Autoren, Produzenten und Vertriebshändler des Songs eine sehr kleine Summe der Lizenzgebühren von Deezer. Wenn du jedoch dasselbe Lied in einem Einkaufszentrum abspielst, das von Hunderten anderer Personen gehört wird, sind die Urheberrechtsgebühren weitaus höher als bei nur einer Person. Es liegt nicht im Interesse von Spotify und Co. diese Kosten zu tragen, da ihr Abonnement für ca. 10 €/ Monat nicht dafür ausgelegt ist.
Das Abspielen von Hintergrundmusik für ein größeres Publikum erfolgt deshalb über andere Anbieter. Diese B2B-Musikdienste zahlen Künstlern und Labels höhere Urheberrechtsgebühren und müssen deshalb im Gegenzug einen höheren Preis als Endkunden-Musikdienste verlangen.
Die führenden Anbieter in Europa und den USA sind:
- MyInstoreRadio (USA) 29 € / Monat pro Standort
- Soundsuit (Deutschland) – 29 € / Monat pro Standort
- Soundtrackyourbrand (USA) – 27 € / Monat pro Standort (+ einmalige Zahlung von 299 € für einen Receiver)
- Ketchup Music (Deutschland) – Preise nur auf Anfrage
- Soundexperts (Deutschland) – ab 45 € / Monat pro Standort (+ einmalige Zahlung von 249 € für einen Receiver)
- Moodmedia (Kanada) – ab 80 € / Monat pro Standort (+ einmalige Zahlung von 399 € für einen Empfänger)
Fazit
Die Wiedergabe von Musik in deinem Geschäft ist kann kompliziert werden, wenn es um Gesetze, Entscheidungen oder Preise geht. Es ist einfach anders als privates Musikhören zu Hause oder im Auto. Doch wenn du diese 3 Punkte befolgst, kannst du sorgenfrei die richtige Musik in deinem Unternehmen abspielen:
- Besorge dir zunächst eine „Musiklizenz“ bei deiner örtlichen Urheberrechts-Sammelstelle (z.B. GEMA, SUISA, AKM, SACEM, KONA, usw.)
- Verwende dann, auch wenn du ein Premium-Abonnement etc. besitzt, keinen Endkunden-Streaming-Musikdienst wie Spotify, Deezer oder Apple Music in deinem Geschäft. Diese Anbieter sind nicht für die kommerzielle Nutzung lizenziert und belohnen die Künstler daher nicht angemessen für das größere Publikum, das ihre Musikwerke hört. Die Nutzung dieser B2C-Musikdienste ist nicht legal und führt zu hohen Strafen, wenn deine örtliche Urheberrechtsbehörde (z. B. GEMA, SUISA, AKM.) dein Unternehmen überprüft.
- Benutze stattdessen einen B2B-lizenzierten Musikdienst in deinem Laden, Lokal, Fitness-Studio, Spa oder Geschäft, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Diese B2B-Musikdienste wie MyInstoreRadio, Soundsuit, oder Moodmedia entschädigen Künstler angemessen durch die Zahlung hoher Urheberrechtsgebühren, welche durch das größeren Publikum entstehen.