Musiklizenzierung im Gesundheitswesen: Welcher GEMA-Tarif gilt für Ihre Praxis?





Musik kann eine starke therapeutische Wirkung entfalten – besonders in Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken, Therapiezentren und Rehaeinrichtungen. Doch sobald Ihre Einrichtung Musik abspielt, ist es wichtig zu wissen, welcher GEMA-Tarif gilt, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
1. Hintergrundmusik in Warteräumen oder Behandlungszimmer
Wenn Sie Hintergrundmusik – über Radio, CD, Streaming oder TV – in nicht-therapeutischen Räumen abspielen, wie z. B.:
- Warteräume
- Empfangsbereiche
- Arztpraxen (außerhalb aktiver Therapie)
- Behandlungszimmer
…dann gilt der GEMA-Tarif WR-S KKH.
Gebühren (Stand 2025):
- 4,05 € pro Raum/Jahr (zzgl. 7 % MwSt)
Oder: - 1,11 € pro Quartal
- 0,41 € pro Monat
Der Tarif ist ein Pauschalbetrag pro Raum, unabhängig von Raumgröße oder Patientenzahl.
Beispielhafte Jahresgebühren:
| Räume mit Hintergrundmusik | Jahresgebühr (netto) |
|---|---|
| Warteraum + Arztpraxis | €8,10 |
| Nur Warteraum | €4,05 |
| 3 Räume insgesamt | €12,15 |
⚠️ Wichtig: Gilt nur für passive Hintergrundmusik, nicht für aktive oder therapeutische Musikeinsätze.
2. Therapeutische Nutzung von Musik – ohne Patientengebühren
In vielen Einrichtungen (z. B. psychosomatische Kliniken, Rehazentren oder chronische Pflegeeinrichtungen) wird Musik gezielt als Teil der Therapie eingesetzt – z. B. zur Förderung von Erinnerung, Kommunikation oder Emotionsregulation.
Wenn:
- Musik wird aktiv und gezielt in der Behandlung eingesetzt
- Keine direkte Bezahlung durch Patienten erfolgt (z. B. über gesetzliche Krankenkasse)
…dann gilt der GEMA-Tarif WR-KS-F II 1:
„Musikeinsatz bei entgeltfreien Kursangeboten“
Gilt u. a. für:
- Musiktherapie
- Ergotherapie oder Logopädie mit Musikeinsatz
- Psychotherapie mit kuratierter Musik
- Neurologische Reha mit Musikunterstützung
Wie werden die Gebühren berechnet?
Die Kosten richten sich nach:
- Anzahl der wöchentlichen Sitzungen
- Gruppengröße
- Raumgröße und -nutzung
- Verwendung von Live- oder Aufnahmen
Die GEMA veröffentlicht keine festen Sitzungspreise, aber typische Kosten liegen bei 40–100 €/Monat, je nach Umfang und Häufigkeit.
3. Therapeutische Nutzung mit Bezahlsitzungen
Wenn Patienten pro Sitzung oder über ein Abonnement/Mitgliedsmodell zahlen, gilt der Tarif:
- WR-KS-F II 2
(Gilt für Musiknutzung in bezahlten Wellness-, Fitness- oder Therapieangeboten)
???? Offiziellen GEMA-Tarif als PDF ansehen
Darf ich Spotify in der Therapie einsetzen?
???? Nein – nicht zulässig.
- Spotify, Apple Music & Co. sind ausschließlich für den privaten Gebrauch lizenziert.
- Selbst mit GEMA-Lizenz ist das Streaming über private Konten nicht erlaubt.
✅ Rechtssichere Alternativen:
- Kommerzielle, GEMA-konforme Streaminglösungen (z. B. Soundsuit)
- Lizenziertes Audio aus CD- oder Download-Bibliotheken mit öffentlicher Nutzungserlaubnis
Zusammenfassung
| Anwendungsfall | GEMA-Tarif | Hinweis |
|---|---|---|
| Hintergrundmusik im Warteraum | WR‑S KKH | 4,05 €/Raum/Jahr (pauschal) |
| Therapeutischer Einsatz (ohne Gebühr) | WR‑KS‑F II 1 | Nach Sitzungsanzahl und Gruppengröße berechnet |
| Therapeutischer Einsatz (mit Bezahlung) | WR‑KS‑F II 2 | Abhängig von Frequenz, Gebühren und Raumgröße |
Brauchen Sie Unterstützung?
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Autor:

Mikael Bourdon
Beratung & Vertrieb
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